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   VG Frankfurt/Main, 25.03.2021 - 5 L 713/21.F   

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https://dejure.org/2021,6426
VG Frankfurt/Main, 25.03.2021 - 5 L 713/21.F (https://dejure.org/2021,6426)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.03.2021 - 5 L 713/21.F (https://dejure.org/2021,6426)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. März 2021 - 5 L 713/21.F (https://dejure.org/2021,6426)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 123 VwGO, § 3 CoronaImpfV, § 4 CoronaImpfV, § 2 Abs 2 CoronaImpfV, Art 2 Abs 2 Satz 1 GG
    Kein Anspruch auf vorrangige Corona-Schutzimpfung; keine Ermessensreduktion "auf Null"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bevorzugte Berücksichtigung bei der Impfreihenfolge mit Impfstoff BioNtech oder ... - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.03.2021 - 5 L 713/21
    Verfassungsrechtlich gebietet das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG insoweit primär die Beachtung des Untermaßverbotes (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 28. Mai 1993 - 2 BvF 2/90 - juris, Rn. 166).
  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.03.2021 - 5 L 713/21
    Differenzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Ziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (BVerfG, Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14 u.a. - juris, Rn. 94 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.03.2021 - 5 L 713/21
    Sie befinden darüber, welche Schutzmaßnahmen zweckdienlich und geboten sind, um einen wirksamen Lebensschutz zu gewährleisten (BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 1977 - 1 BvQ 5/77 - juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.03.2021 - 5 L 713/21
    Die sich aus dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden Schutzpflicht ist verletzt, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder offensichtlich die getroffenen Regelungen und Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1987 - 2 BvR 624/83, 2 BvR 1080/83, 2 BvR 2029/83 - juris, Rn. 101).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2021 - 13 B 58/21

    83-Jährige Essener haben keinen Anspruch auf unverzügliche Impfung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.03.2021 - 5 L 713/21
    Allerdings ist der Gesetzgeber durch das Gleichheitsgebot nicht gehindert, sich in Massenverfahren an Stelle eines ausschließlich individuellen Wirklichkeitsmaßstabes aus Gründen der Verfahrensvereinfachung generalisierender, pauschalierender und typisierender Regelungen zu bedienen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 13 B 58/21 - juris Rn. 10).
  • VG Schleswig, 28.04.2021 - 1 B 70/21

    Infektionsschutzrecht: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Die sich aus dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden Schutzpflicht ist verletzt, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder offensichtlich die getroffenen Regelungen und Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1987 - 2 BvR 624/83, 2 BvR 1080/83, 2 BvR 2029/83 - juris, Rn. 101; VG Frankfurt, Beschluss vom 25. März 2021 - 5 L 713/21.F -, Rn. 23, juris).

    Dass einzelne Personen innerhalb der jeweiligen Personengruppe nicht - wie es der Antragsteller begehrt - sofort geimpft werden, sondern eine weitere zeitliche Staffelung erfolgt, lässt demgegenüber das Schutzniveau unter Berücksichtigung der derzeit beschränkten Impfstoffverfügbarkeit jedenfalls mit Blick auf das verfassungsrechtliche Untermaßverbot nicht gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich erscheinen, um das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. dazu VG Frankfurt, Beschluss vom 25. März 2021 - 5 L 713/21.F -, Rn. 24 - 25, juris).

  • VG Schleswig, 28.04.2021 - 1 B 63/21

    Infektionsschutzgesetz: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Die sich aus dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden Schutzpflicht ist verletzt, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder offensichtlich die getroffenen Regelungen und Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1987 - 2 BvR 624/83, 2 BvR 1080/83, 2 BvR 2029/83 - juris, Rn. 101; VG Frankfurt, Beschluss vom 25. März 2021 - 5 L 713/21.F -, Rn. 23, juris).

    Dass einzelne Personen innerhalb der jeweiligen Personengruppe nicht - wie es die Antragstellerin begehrt - sofort geimpft werden, sondern eine weitere zeitliche Staffelung erfolgt, lässt demgegenüber das Schutzniveau unter Berücksichtigung der derzeit beschränkten Impfstoffverfügbarkeit jedenfalls mit Blick auf das verfassungsrechtliche Untermaßverbot nicht gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich erscheinen, um das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. dazu VG Frankfurt, Beschluss vom 25. März 2021 - 5 L 713/21.F -, Rn. 24 - 25, juris).

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